Die Stiftung Morgenland kann bereits 2021 die ersten Projektanträge entgegennehmen. Der Vorstand wird sich Anfang Mai treffen und über alle Anträge entscheiden. Der Projektantrag muss dem Satzungsziel der Stiftung entsprechen:
Mädchen- und Frauenprojekte im mittleren Osten / Berlin und Brandenburg (ausführlicher Satzungstext siehe unten).
Voraussichtlich kann die Stiftung zukünftig über einen Budget in Höhe von jährlich insgesamt ca. 30.000€ entscheiden.
Bitte senden Sie Ihren Antrag mit allen Unterlagen bis zum 15.4. an info@frauenmission.de
Benötigt wird
1. Kurzinformation zum Antragsteller
(Name, Adresse, Kontakt, Homepage)
2. Projektzeitraum
3. Bestätigung der Gemeinnützigkeit des Antragstellers
4. kurze Darstellung des Projektes (bis zu einer A4 Seite) mit
Angaben zum Inhalt (was) und zum Ziel (wozu)
5. Kosten/Finanzierungsplan (vollständig - auch mit Drittmitteln)
Eine Eigenbeteiligung sollte erkennbar sein.
Bei Fragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.
Bitte nutzen Sie hierfür die unten angegebenen Kontakte.
Aus der Satzung der “Stiftung Morgenland“
Stiftung zur Unterstützung von Mädchen und Frauenprojekten
Präambel
Die Stiftung ist in Nachfolge und Tradition des im Jahr 1842 von evangelischen Frauen gegründeten „Frauenvereins für christliche Bildung des weiblichen Geschlechts im Morgenlande“ (Morgenländische Frauenmission / MFM) errichtet worden.
In ihrer mehr als 175-jährigen Geschichte hatte sich die MFM in Zusammenarbeit
mit anderen Missionsgesellschaften sowie seit 1997 in einer vertraglich geregelten Kooperation mit dem Ev. Jugend- und Fürsorgewerk (EJF) in verschiedensten Aufgaben und Projekten engagiert.
Auf dieser Grundlage hält die Stiftung Verbindung zum Berliner Missionswerk (BMW), der Ev. Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz (EKBO), dem Jerusalemsverein im Berliner Missionswerk
(JV), der Vereinten evangelischen Mission (VEM) sowie dem EJF.
§ 1
Name, Rechtsform, Sitz
Die Stiftung führt den Namen “Stiftung Morgenland“ - Stiftung zur
Unterstützung von Mädchen und Frauenprojekten.
Sie ist eine rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts und hat ihren Sitz in Berlin.
§ 2
Zweck
(1) Zweck der Stiftung ist die Unterstützung und Förderung von vorwiegend kirchlichen Projekten für Mädchen und Frauen - vor allem im Bereich von Bildung und Ausbildung - mit dem Schwerpunkt in Berlin, Brandenburg und Mittlerer Osten.
(2) Der Stiftungszweck wird verwirklicht insbesondere durch
- Unterstützung von Projekten für Bildung und
Förderung von Mädchen
und Frauen einschließlich theologisch-geistlicher Bildung gemäß § 58
Nr.1+2 Abgabenordnung
- Vergabe von Stipendien an Mädchen und Frauen zur
beruflichen
Aus- und Weiterbildung einschließlich theologisch-geistlicher
Ausbildung
- Kontakte zu Ev. Missionswerken sowie missionarischen
Verbänden der
Weltmission in Deutschland
- Erinnerung der Geschichte und Tradition der MFM durch
Dokumentation,
Ausstellung, Archivarbeit u.ä.
(3) Ein Rechtsanspruch auf die Zuwendung von Stiftungsmitteln besteht nicht.
(4) Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige-mildtätige kirchliche Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung (§§ 51 ff AO).
Stiftung Morgenland
Finckensteinallee 23-27
12205 Berlin
Kontakt über Cornelia von Uckro (Vorsitzende)
Tel privat: 030 - 756 380 66
Mobil privat: 0179 - 829 34 39
Büro zeitweise: 030 - 843 889 62
Mail: info@frauenmission.de oder uckro@gmx.net